FAQ
Häufige Fragen zur Gasversorgung und Anbieterwechsel
Sie sind sich nicht sicher, wie der Anbieterwechsel genau vor sich geht oder können mit einigen Begriffen nichts anfangen?
Vielleicht helfen Ihnen unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Gerne stehen Ihnen auch unsere Fachberater für Fragen rund um das Thema AVIA Erdgas zur Verfügung.
- Wer kann bei AVIA Erdgas-Kunde werden?
Sowohl Privatpersonen, die in einem Eigenheim oder einem Mietshaus mit eigenem Gasanschluss wohnen, als auch Hausverwaltungen, die für ihre Mieter oder Wohnungseigentümer die Energieversorgung regeln. Kleinere und mittelgroße Gewerbebetriebe und Ladenlokale selbstverständlich auch. Darüber hinaus beliefert AVIA Erdgas Großkunden aus Industrie und Gewerbe mit maßgeschneiderten Einkaufs- und Tarifmodellen - entsprechend der individuellen Verbrauchsprofile. - Können auch Mieter mit Gasanschluss Kunde werden?
Mieter mit einem eigenen Gaszähler können ebenfalls zu AVIA Erdgas wechseln. Ohne eigenen Gaszähler ist der Wechsel nicht direkt möglich, Mieter können aber von Vermietern beziehungsweise Hausverwaltungen Preisvergleiche verlangen. - Kann ein Kunde auch dann wechseln, wenn er sich vertraglich über einen längeren Zeitraum an seinen bisherigen Versorger gebunden hat?
Bei Preiserhöhungen aber auch bei Preissenkungen kann der Kunde grundsätzlich vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. In diesem Fall fällt er automatisch in den allgemeinen Versorgungstarif seines bisherigen Versorgers zurück, der mit einer Frist von einem Monat kündbar ist. So hat der Kunde die Möglichkeit, sich einen anderen günstigeren Anbieter am Markt auszusuchen und problemlos und kurzfristig zu wechseln. - Welche Angaben braucht AVIA Erdgas für den Wechsel?
Der Wechsel ist denkbar einfach per Telefon, Internet oder Post. AVIA Erdgas benötigt vom Neukunden nur die persönlichen Daten, die Vertragsnummer beim bisherigen Gasanbieter, den Jahresverbrauch und die Gaszählernummer. Die Kündigung beim bisherigen Anbieter erledigt AVIA Erdgas. - Ist ein Vertragsabschluss über das Internet rechtsgültig?
Mit Annahme des Gasauftrags durch AVIA Erdgas ist bei Internetabschluss der Vertrag auch ohne Unterschrift rechtsgültig. AVIA Erdgas benötigt keinen weiteren schriftlichen Auftrag vom Kunden. - Wie lange müssen sich Kunden binden?
Die Tarife können, soweit nicht ein Tarif mit einer längeren Laufzeit gewählt wurde, jeweils mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. - Ist AVIA Erdgas immer der günstigste Anbieter?
AVIA Erdgas tritt mit dem Ehrgeiz an, zu den günstigsten Anbietern der Region zu gehören. Möglich macht das der flexible Erdgaseinkauf und die schlanke Verwaltung. - Bekommt der Kunde bei AVIA Erdgas das identische Erdgas wie zuvor?
Ja, es ist dasselbe Erdgas wie zuvor, da es jeweils nur eine Gesamtleitung gibt, in die AVIA Erdgas je nach Kundenbedarf zusätzliches Erdgas einspeist. - Woher bezieht AVIA Erdgas das Erdgas?
AVIA Erdgas erhält wie andere Anbieter und Versorger auch die nötigen Gasmengen am Gasmarkt. - Wie sicher sind die Versorgung und der Notdienst?
Die Gasversorgung nach dem Wechsel zu AVIA Erdgas bleibt absolut sicher. Für die ausreichende Gasmenge, den nötigen Leitungsdruck, den Notdienst vor Ort, bleibt der Grundversorger/ Netzbetreiber weiter zuständig und verantwortlich. - Müssen AVIA Erdgas Kunden nicht Angst haben, durch den Versorger, bei denen sie zuvor gekündigt haben, beim Notdienst benachteiligt zu werden?
Absolut nicht. Die Grundversorger/ Netzbetreiber haben einen gesetzlichen Auftrag, alle Gasabnehmer gleich zu behandeln. - Kann der Kunde problemlos von AVIA Erdgas zum alten Anbieter zurückwechseln?
Das ist jederzeit möglich und rechtlich garantiert. In den Privattarifen kann der Kunde jederzeit mit Monatsfrist kündigen. - Muss der Gaszähler gewechselt werden? Wer erledigt die Ablesung?
Hier ändert sich nichts, der Gaszähler muss nicht gewechselt werden, die Ablesung erfolgt wie bisher. Für Sie entstehen hier keine weiteren Kosten. - Wie erfolgt die Abrechnung bei AVIA Erdgas?
Mittels Lastschriftverfahren bucht AVIA Erdgas monatlich einen Abschlagsbetrag ab, der mit der Endabrechnung zum Tarifende verrechnet wird. Eine Zwischenabrechnung per 31.12. ist bei Bedarf möglich.
Arbeitspreis
Der Arbeitspreis richtet sich nach der abgenommenen Erdgasmenge (Preis je Einheit Erdgas). Er wird in Cent pro kWh angegeben und beinhaltet sämtliche mit dem Verbrauch zusammenhängenden Kosten wie Beschaffungskosten, Netzentgelte, Konzessionsabgaben, staatliche Steuern und Abgaben etc.
Bundes-Immisionsschutzgesetz (BlmSchG)
volle Bezeichnung: Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge. Zweck des Gesetzes ist, die schädlichen Einwirkungen durch Emissionen in Boden, Luft und Wasser zu vermeiden und/oder zu verhindern. Die wichtigsten Bestandteile des Gesetzes beinhalten die Regelungen, die Anlagenerrichtung und –betrieb sowie Anlagen- und Stoffbeschaffenheiten betreffen. Durch das Gesetz werden auch u.a. Betrieb und Beschaffenheit von Fahrzeugen, Straßenbau und Lärmminderungsplanung reguliert.
Brennwert
Der Brennwert gibt die Energie an, die bei vollständiger Verbrennung frei wird (im Gegensatz zu Heizwert inklusive Wasserdampf und Abgase). Die Maßeinheit für Erdgas ist Kilowattstunden (kWh) pro Kubikmeter. Je nach Anteil des Methangehalts unterscheidet man zwei Erdgasqualitäten: Gas mit einem hohen Methangehalt bezeichnet man als hochkalorisch ( H für „high“), Gas mit niedrigem Anteil bezeichnet man als niederkalorisch (L für „low“).
Erdgas
Erdgas ist ein Gemisch aus Kohlen- und Wasserstoffen mit nicht brennbaren Gasen, wie Kohlendioxid und Stickstoff sowie, meist geringen Anteilen von Schwefelverbindungen und sogenannten Inertgasen. Hauptbestandteil ist üblicherweise Methan mit mehr als 90%, die Anteile der höheren Kohlenwasserstoffe Äthan, Propan und Butan betragen meist weniger als 10%. Siehe auch die Geschichte des Erdgases.
Erdgassteuer
Die Erdgassteuer wird im Mineralölsteuergesetz als Verbrauchssteuer geregelt. Wie bei der Stromsteuer wird auch hier die Verbrauchsmenge besteuert (z. Zt. 0,55 Cent/kWh) und über den Verkaufspreis auf die Kunden umgelegt.
Grundpreis
Der Grundpreis deckt im Rahmen der Tarifgestaltung als pauschales Entgelt die Fixkosten für die Vorhaltung einer Messeinrichtung (Zähler, Zubehör) sowie für Ablesung, Verrechnung und Inkasso für eine bestimmte Zeitspanne (Euro/Monat).
Heizwert
Der Heizwert (umgangssprachlich „Energiegehalt“ oder „Energiewert“ genannt) ist die bei einer Verbrennung maximal nutzbare Wärmemenge, bei der es nicht zu einer Kondensation des im Abgas enthaltenen Wasserdampfes kommt - bezogen auf die Menge des eingesetzten Brennstoffs (in Unterscheidung zum Brennwert -s.o.). Der Heizwert ist also das Maß für die spezifisch je Bemessungseinheit nutzbare Energie. Der Heizwert sagt nicht etwas - wie oft angenommen - über die Verbrennungsgeschwindigkeit aus.
Kilowattstunde (kWh)
Eine Kilowattstunde beinhaltet 1000 Wattstunden (Wh) und stellt eine Einheit der elektrischen Arbeit dar, ist also eine Energieeinheit. Vor allen Strom- und Heizwärmekosten werden in dieser Einheit gemessen und abgerechnet.
Konzessionsabgaben (lat. concedere – erlauben, gestatten)
Unter dem Begriff Konzessionsabgaben werden Entgelte verstanden, die von den Energie- und Wasserversorgungsunternehmen für das Recht, eine öffentlich-rechtliche Sache wie z.B. Straße, Kabel, Leitungen oder Wege mit dem Ziel, die Letztverbraucher mit Wasser, Gas und Strom zu versorgen, an eine zuständige Behörde (z.B. Gemeinde) entrichtet werden müssen. Die Gemeinden haben die öffentlich-rechtlichen Güter, die der unmittelbaren Versorgung der Letztverbraucher mit Wasser, Gas und Strom in dem Gebiet der zuständigen Gemeinde dienen, diskriminierungsfrei durch Vertragsabschluß zur Verfügung zu stellen. Solche Verträge haben eine maximale Laufzeit von 20 Jahren.
Netzbetreiber
Netzbetreiber sind Dienstleistungsunternehmen, die Verteilungs- und Übertragungsnetze (z.B. Leitungen für Elektrizität-, Gas- und Stromtransport) betreiben. Diese Unternehmen tragen Verantwortung für Instandhaltung, sicheren Betrieb eines jeweiligen Netzes in einem abgegrenzten Gebiet sowie für die Verbindungen mit anderen Netzen. Der Übertragungsnetzbetreiber hat darüber hinaus die Aufgabe, Systemdienstleistungen zu gewähren, die für die Versorgungssicherheit notwendig sind.
Netzentgelte
Die Netzentgelte zahlt der Kunde für die Inanspruchnahme des Netzes zur Strom-/Erdgasversorgung. Mit den Entgelten werden die Kosten, z.B. für Erneuerung, Wartung, Instandhaltung, Bau und Betrieb gedeckt. Die Netzentgelte sind Teil des Erdgaspreises, den der Kunden an seinen Lieferanten zahlt.
Ökosteuer
Im Jahre 1999 fand in Deutschland eine ökologische Steuerreform statt, im Zuge deren eine so genannte Ökosteuer eingeführt wurde. Die Ökosteuer ist eine Mengensteuer (wird also pro Mengeneinheit erhoben) und stellt einen Oberbegriff für zwei Verbrauchssteuer, und zwar: Stromsteuer und Teile der Mineralölsteuer dar.Das Ökosteuerkonzept beinhaltet zwei Ansätze: zum einen den Energieverbrauch zu verringern bzw. die Effizienz des Energieeinsatzes zu steigern und zum anderen Finanzierung der Beitragssatzsenkung für die Sozialversicherung herbeizuführen. Wie erreicht nun die Ökosteuer ihre Ziele? Für die umweltschädlichen Kraftstoffe wird die höhere Ökosteuer angewandt, für die schwefelarme bzw. schwefelfreie, also umweltfreundlichere Kraftstoffe gibt es Steuerbegünstigungen, wodurch die Nachfrage in Richtung Energiesparung und Benutzung ressourcenschonender Produkte gelenkt werden soll und die erneubaren Energien gefördert werden sollen.
Standardlastprofil
Ein Lastprofil stellt in der Energieversorgung den zeitlichen Verlauf der abgenommenen Leistung über einen bestimmten Zeitraum dar. Ein Standartlastprofil definiert einen standartisierten Leistungswert ohne Durchführung einer Leistungsmessung und dient der Lastgangprognose eines Energieverbrauchers. Ein Standardlastprofil ist also ein synthetisches Lastprofil. Das Gegenteil stellt ein analytisches Lastprofil dar. Der Unterschied zwischen diesen Lastprofilen besteht darin, dass bei dem Standardlastprofil die repräsentativen Kundengruppenprofile als Grundlage für die Ermittlung der Lastsumme dienen, was ggf. zu den erheblichen Abweichungen der Vorabberechnung von dem tatsächlich gemessenen Lastprofil führen kann. Diese Abweichungen können z.B. durch ein atypisches Verhalten bestimmter Kundengruppen hervorgerufen werden. Bei analytischem Lastprofil erfolgt die Ermittlung des Summenlastganges durch Abzug des gemessnen Lastprofils von dem gesamten Lastprofil des Netzes.
Ölpreisbindung
Die Koppelung des Gaspreises an den von leichtem Heizöl ist kein Gesetz, sondern eine internationale Branchenvereinbarung. Sie stammt aus den 60er Jahren, als Gas vermehrt auf den Markt kam. Die Bindung sollte damals dafür sorgen, daß sich Gas neben Öl als Heizquelle etablieren kann. Zudem sollte sie die Gaskunden vor der Marktmacht der wenigen Erdgasproduzenten schützen.
Die Förderländer befürworteten die Verknüpfung, weil sie so eine gewisse Sicherheit hatten, daß sich ihre milliardenschweren Investitionen auch über Jahre rechnen würden. Denn neben der Preisbindung einigten sich die Förderländer und die Gasabnehmer auf langfristige Abnahmeverträge mit einer Dauer von bis zu 30 Jahren. Für die Gasimporteure bedeutete dies eine langfristige Versorgungssicherheit und schützte sie vor der Willkür der Förderländer.
Nur der Wettbewerb im mehr und mehr liberalisierten Markt kann zukünftig zu attraktiven Gaspreisen für Privatkunden führen. AVIA tritt mit AVIA Erdgas als einer der ersten mittelständische Anbieter in diesem umkämpften Markt an.