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WECHSELTIPPS

  • Sonderkündigungsrecht nutzen: Unabhängig von einer etwaig vereinbarten Laufzeit steht Ihnen im Fall einer Preisänderung in der Regel das Recht zu, den Vertrag mit Ihrem bisherigen Versorger entsprechend der Frist von einem Monat zum Monatsende außerordentlich auf das Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. 
  • Vor dem Umzug Stromanbieter wechseln: Wenn Sie aufgrund eines Umzugs den Stromanbieter wechseln möchten, sollten Sie dies vor dem Einzug tun. Denn sobald Sie in Ihrer neuen Wohnung Strom entnehmen, kommt automatisch ein Vertrag zum Standardtarif mit einer Mindestbindung von einem Jahr zwischen Ihnen und dem örtlichen Stromversorger zustande. Dann müssten Sie diese Laufzeit abwarten, bevor Sie den Versorger wechseln können.